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   BVerwG, 23.06.1972 - IV C 3.70   

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https://dejure.org/1972,520
BVerwG, 23.06.1972 - IV C 3.70 (https://dejure.org/1972,520)
BVerwG, Entscheidung vom 23.06.1972 - IV C 3.70 (https://dejure.org/1972,520)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Juni 1972 - IV C 3.70 (https://dejure.org/1972,520)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Funktionsnachfolge im Planungsverfahren - Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen im Revisionsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BBauG § 2 Abs. 6, § 4

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 40, 173
  • MDR 1973, 73
  • ZMR 1973, 116
  • DVBl 1973, 38
  • DÖV 1972, 823
  • BauR 1972, 287
  • BauR 1973, 212
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 10.05.1968 - IV C 8.67

    Wesen einer Bebauungsgenehmigung - Bebauungsgenehmigung als eine auf bestimmte

    Auszug aus BVerwG, 23.06.1972 - IV C 3.70
    Unschädlich ist, daß er sich auf die Erteilung (nicht einer Bau-, sondern) einer Bebauungsgenehmigung richtet (Urteil vom 10. Mai 1968 - BVerwG IV C 8.67 - BRS 20 Nr. 142; EPlaR I 4 b - BVerwG 5.68 [IV]).
  • BVerwG, 14.02.1969 - IV C 39.68
    Auszug aus BVerwG, 23.06.1972 - IV C 3.70
    Daß die Bodenverkehrsgenehmigung seinerzeit nicht ausdrücklich erteilt wurde, sondern lediglich nach § 19 Abs. 4 Satz 3 BBauG als erteilt galt, macht in Richtung auf § 21 Abs. 1 BBauG keinen Unterschied (vgl. dazu im einzelnen das Urteil vom 14. Februar 1969 - BVerwG IV C 39.68 - in BVerwGE 31, 274 [275 ff.]).
  • BVerwG, 31.01.1968 - IV C 170.65

    Antrag auf eine bodenrechtliche Genehmigung für die Teilung eines im Außenbereich

    Auszug aus BVerwG, 23.06.1972 - IV C 3.70
    Richtig allerdings ist, daß die Bindung nach § 21 Abs. 1 BBauG stets nur das erfaßt, was im Bodenverkehrsgenehmigungsverfahren offengelegt wurde (Urteil vom 31. Januar 1968 - BVerwG IV C 170.65 - in BVerwGE 29, 86 [89]).
  • BVerwG, 12.11.1971 - IV C 53.69

    Erteilung einer Bodenverkehrsgenehmigung - Antrag auf Ausweisung von Bauland -

    Auszug aus BVerwG, 23.06.1972 - IV C 3.70
    Mit Rücksicht darauf besteht kein Anlaß, noch der - nach dem Urteil vom 12. November 1971 - BVerwG IV C 53.69 - (S. 11) zu bejahenden - Frage nachzugehen, ob für die Anwendung des § 21 Abs. 2 BBauG nicht auch deshalb kein Raum ist, weil der Bebauungsplan Nr. 1 (selbst im Falle seiner Gültigkeit) zu dem Zeitpunkt noch nicht in Kraft getreten war, als der Kläger seinen Baugenehmigungsantrag stellte (bzw. er sich zugunsten dieses Antrages auf die Bindung nach § 21 Abs. 1 BBauG berufen konnte).
  • BVerwG, 22.02.1974 - IV C 6.73

    Fortgeltung von Flächennutzungsplänen bei Gebietsänderung

    Lediglich zur Vermeidung von Mißverständnissen mag ergänzend folgendes hervorgehoben werden: Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 23. Juni 1972 - BVerwG IV C 3.70 - (BVerwGE 40, 173 ) zur Möglichkeit einer Funktionsnachfolge innerhalb von Bebauungsplanverfahren Stellung genommen.

    Was den Zusammenhang zwischen § 5 Abs. 1 BBauG und anderen Vorschriften der §§ 1 ff. BBauG anlangt, erweist sich weder die Berufung auf § 2 Abs. 1 BBauG ("Planungshoheit") noch die (mit dem erwähnten Urteil des Senats vom 23. Juni 1972 - BVerwG IV C 3.70 - zusammenhängende) Berufung auf § 2 Abs. 6 BBauG als zugunsten der Rechtsauffassung des Beklagten überzeugend.

    Soweit das im Schrifttum dem Urteil des Senats vom 23. Juni 1972 - BVerwG IV C 3.70 - (BVerwGE 40, 173 ) entgegengehalten worden ist (vgl. Brügelmann-Grauvogel, Bundesbaugesetz, § 2 Anm. VI 11a, aa und Otto, BauR 1973, 217), geht diese Kritik schon deshalb fehl, weil der Senat nicht darauf abgestellt hat, ob etwas geltend gemacht werden konnte, sondern darauf, ob dazu angesichts der die Planung tragenden Autorität hinreichender Anlaß bestand (a.a.O. S. 175 f.).

  • BVerwG, 11.04.1978 - 4 B 37.78

    UzulässigeZusätze in der Bekanntmachung der Auslegung eines Planentwurfs

    Dies ist für vergleichbare Fragen durch die Rechtsprechung des Senats bereits entschieden (vgl. Beschluß vom 8. Januar 1968 BVerwG IV CB 109.66 - [Buchholz 406.11 § 10 BBauG Nr. 1] für die Nichtigkeit des Bebauungsplans wegen Verstoßes gegen § 2 Abs. 6 BBauG in dem Fall, in dem der Beschluß nach § 10 BBauG zeitlich vor den Verfahren nach § 2 Abs. 6 BBauG gefaßt worden ist; Urteil vom 23. Juni 1972 - BVerwG IV C 3.70 - [BVerwGE 40, 173, 175 [BVerwG 23.06.1972 - IV C 3/70]] für die Nichtigkeit des Bebauungsplans, wenn sich der nach § 2 Abs. 6 BBauG gebotene Hinweis auf die Möglichkeit von Bedenken und Anregungen nicht an den gesamten Personenkreis richtete, auf den sich die Verbindlichkeit des späteren Bebauungsplans beziehen sollte).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.07.2000 - 10 A 5693/98

    Erteilung eines Vorbescheids für die Errichtung eines mehrgeschossigen Wohnhauses

    vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Juni 1972 - IV C 3.70 -, DÖV 1972, 823.
  • BGH, 07.07.1980 - III ZR 36/79

    Zubilligung des Eigentümers eines Ausgleichs für seinen Vertrauensschaden in

    Mit ihrem Aufgehen in der Gemeinde Z. trat diese im Umfang ihrer Aufgaben (hier: als Trägerin der Planungshoheit) unmittelbar an die Stelle der ihr angeschlossenen Gemeinde (vgl. dazu allgemein BVerwG DÖV 1972, 823, 824; Bekanntm. des Bay.Staatsmin. des Innern vom 29. Mai 1973, MABl. 1973 S. 140).
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